Allgemeine Anforderungen an externe Lieferanten
- Zweck
Dieses Dokument legt die allgemeinen Anforderungen fest, die von allen externen Lieferanten der Técnica Alcoyana e Industrial Asociada, S.L. (TAIA) bei der Lieferung von Produkten, Materialien, Prozessen und Dienstleistungen für die Herstellung elektronischer Baugruppen und Geräte einzuhalten sind
Ziel dieser Anforderungen ist es, die Erfüllung der vertraglichen, gesetzlichen und behördlichen Vorgaben sowie der Anforderungen des Qualitätsmanagementsystems nach EN 9100 sicherzustellen.
Mit der Annahme einer von TAIA erteilten Bestellung erkennt der Lieferant diese Allgemeinen Anforderungen als verbindlichen Bestandteil der Bestellung an.
- Anforderungen an Lieferungen
Die vom Lieferanten bereitgestellten Produkte, Prozesse und Dienstleistungen müssen jederzeit den folgenden Anforderungen entsprechen:
- den in der Bestellung festgelegten Vorgaben,
- den geltenden Zeichnungen, technischen Spezifikationen, Stücklisten (BOM), Normen und sonstigen anwendbaren Unterlagen,
- den jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften,
- den besonderen Anforderungen der Kunden von TAIA, sofern diese für den jeweiligen Auftrag gelten.
- Freigabe von Produkten, Prozessen und Betriebsmitteln
Sofern dies vertraglich oder technisch erforderlich ist, darf der Lieferant die nachstehend aufgeführten Produkte, Prozesse oder Änderungen erst nach vorheriger Freigabe durch TAIA einsetzen oder umsetzen:
- Produkte oder Dienstleistungen,
- Sonderprozesse,
- Fertigungsverfahren,
- Betriebsmittel für Fertigung, Prüfung oder Erprobung,
- Änderungen, die sich auf die Konformität oder Qualität des gelieferten Produkts auswirken kö
- Produktfreigabe
Vor der Auslieferung hat der Lieferant sicherzustellen, dass alle vorgesehenen Prüfungen und Verifizierungen erfolgreich durchgeführt wurden. Soweit vertraglich vereinbart, gilt dies ebenfalls für Prüfungen oder Freigaben durch TAIA oder den Endkunden.
Die Produktfreigabe ist durch geeignete Nachweisdokumente zu belegen. Hierzu gehören insbesondere Konformitätsbescheinigungen, Prüfberichte, Materialzeugnisse oder sonstige in der Bestellung geforderte Dokumente.
- Qualifikation des Personals
Der Lieferant stellt sicher, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Herstellung, Prüfung oder Lieferung der Produkte beziehungsweise an der Erbringung von Dienstleistungen beteiligt sind, über die für ihre Aufgaben erforderliche Qualifikation, Ausbildung, Erfahrung und Fachkompetenz verfügen.
Erforderliche Qualifikationen sind aufrechtzuerhalten und auf Verlangen gegenüber TAIA nachzuweisen.
- Qualitätsmanagementsystem
TAIA bevorzugt die Zusammenarbeit mit Lieferanten, die über ein wirksames Qualitätsmanagementsystem verfügen, das nach einer anerkannten internationalen Norm – beispielsweise ISO 9001 oder EN 9100 – zertifiziert ist.
Unabhängig von einer bestehenden Zertifizierung hat der Lieferant sicherzustellen, dass seine internen Prozesse geeignet sind, die gleichbleibende Qualität der gelieferten Produkte und Dienstleistungen zu gewährleisten.
TAIA behält sich das Recht vor, Nachweise über das eingeführte Qualitätsmanagementsystem sowie dessen Wirksamkeit anzufordern.
- Überwachung und Bewertung von Lieferanten
TAIA bewertet die Leistungsfähigkeit seiner Lieferanten regelmäßig anhand geeigneter Kriterien. Hierzu zählen insbesondere:
- Qualität der gelieferten Produkte,
- Einhaltung vereinbarter Liefertermine,
- Anzahl und Schwere festgestellter Nichtkonformitäten,
- Reaktionsgeschwindigkeit und Wirksamkeit bei Reklamationen oder Abweichungen,
- Qualität der Zusammenarbeit und des erbrachten Service.
Auf Grundlage der Lieferantenbewertung entscheidet TAIA über die Freigabe, den Erhalt des Freigabestatus, die Einschränkung oder die Sperrung eines Lieferanten.
- Verifizierung beim Lieferanten
Sofern vertraglich vereinbart oder zur Sicherstellung der Produktkonformität erforderlich, behält sich TAIA das Recht vor, beim Lieferanten Inspektionen, Verifizierungen oder Validierungen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Dieses Recht gilt gleichermaßen für Kunden von TAIA sowie für zuständige Behörden.
Der Lieferant gewährt den hierfür erforderlichen Zugang zu den betroffenen Betriebsstätten, Prozessen und Unterlagen.
Die Durchführung solcher Maßnahmen entbindet den Lieferanten in keiner Weise von seiner Verantwortung für die Konformität und Qualität der gelieferten Produkte oder Dienstleistungen.
- Kritische Merkmale und besondere Anforderungen
Enthält eine Bestellung kritische Artikel, besondere Merkmale oder Sonderprozesse, hat der Lieferant geeignete Maßnahmen zu treffen, um deren ordnungsgemäße Herstellung, eindeutige Kennzeichnung und lückenlose Rückverfolgbarkeit während des gesamten Fertigungsprozesses sicherzustellen.
Soweit erforderlich, sind hierfür zusätzliche Prüf- und Überwachungsmaßnahmen anzuwenden.
- Prüfungen, Verifizierungen und Abnahme
Der Lieferant hat alle erforderlichen Prüfungen und Verifizierungen durchzuführen, um die Konformität der Produkte vor deren Auslieferung sicherzustellen.
Sofern dies aufgrund der Art des Produkts oder des Prozesses erforderlich ist, sind geeignete statistische Verfahren zur Prozessüberwachung und Produktannahme einzusetzen.
Die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen und Verifizierungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren und entsprechend den geltenden Aufbewahrungsfristen aufzubewahren.
- Vorgeschriebene Bezugsquellen
Schreiben TAIA oder deren Kunde den Bezug von Produkten oder Dienstleistungen über bestimmte Lieferanten oder Bezugsquellen vor, sind diese Vorgaben verbindlich einzuhalten.
Abweichungen hiervon sind ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch TAIA zulässig.
- Lenkung nichtkonformer Produkte
Stellt der Lieferant fest, dass bereits gelieferte oder noch auszuliefernde Produkte oder Dienstleistungen nicht den vereinbarten Anforderungen entsprechen, hat er TAIA hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren.
Nichtkonformitäten sowie beabsichtigte Abweichungen von den festgelegten Anforderungen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von TAIA akzeptiert oder umgesetzt werden.
Der Lieferant hat geeignete Maßnahmen einzuleiten, um die Ursachen der Nichtkonformität zu ermitteln, deren Wiederauftreten zu verhindern und die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen sicherzustellen.
- Änderungen
Der Lieferant hat TAIA vor der Umsetzung über alle Änderungen zu informieren, die Auswirkungen auf die Konformität oder Qualität der gelieferten Produkte haben können. Dies gilt insbesondere für:
- Änderungen von Fertigungsverfahren,
- Änderungen eingesetzter Materialien,
- Änderungen von Maschinen, Anlagen oder Prüfmitteln,
- Änderungen der Produktionsstätten,
- Verlagerungen von Fertigungsstandorten,
- Wechsel von Unterlieferanten.
Soweit erforderlich, dürfen derartige Änderungen erst nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch TAIA umgesetzt werden.
- Vermeidung gefälschter Teile
Der Lieferant hat wirksame Maßnahmen einzuführen und aufrechtzuerhalten, um den Erwerb, den Einsatz oder die Lieferung gefälschter oder mutmaßlich gefälschter Teile zu verhindern.
Darüber hinaus hat der Lieferant die Rückverfolgbarkeit der eingesetzten Bauteile sicherzustellen. Diese sind grundsätzlich ausschließlich von Originalherstellern oder autorisierten Vertriebspartnern zu beziehen, sofern TAIA im Einzelfall keine schriftliche Ausnahme genehmigt.
Aufbewahrung von Dokumentationen
Der Lieferant hat sämtliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit den gelieferten Produkten stehen, über den vertraglich vereinbarten Zeitraum aufzubewahren. Sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, beträgt die Aufbewahrungsfrist mindestens zehn Jahre.
Die Unterlagen sind TAIA auf Verlangen zur Einsicht oder Überprüfung zur Verfügung zu stellen.
- Zugangsrecht
Der Lieferant gewährt TAIA, deren Kunden sowie den zuständigen Behörden auf Verlangen Zugang zu:
- den für die Lieferung relevanten Betriebsstätten,
- den betreffenden Fertigungs- und Prüfprozessen,
- den Fertigungs- und Prüfaufzeichnungen,
- den technischen Unterlagen sowie den qualitätsrelevanten Dokumentationen, soweit diese zur Überprüfung der Einhaltung der festgelegten Anforderungen erforderlich sind.
Dieses Zugangsrecht gilt für alle Stufen der Lieferkette.
- Bewusstsein und Verantwortung
Der Lieferant stellt sicher, dass alle an der Herstellung von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen beteiligten Personen sich bewusst sind:
- welchen Beitrag ihre Tätigkeit zur Konformität der Produkte oder Dienstleistungen leistet,
- welche Bedeutung die Produktsicherheit besitzt,
- wie wichtig ein ethisches und professionelles Verhalten bei allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lieferung ist.
- Anerkennung der Anforderungen
Mit der Annahme einer von TAIA erteilten Bestellung erkennt der Lieferant diese Allgemeinen Anforderungen an externe Lieferanten als verbindlichen Bestandteil des Vertragsverhältnisses an.